Zugehörige Objekte

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Um diese Vorsorge zu gewährleisten, sieht das Gesetz für jedes Kind bei Eintritt in den Kindergarten eine ärztliche Untersuchung vor.

Untersucht werden Gewicht und Grösse, der Entwicklungsstand sowie die Seh- und Hörfähigkeit. Diese gesundheitlichen Faktoren sind Grundvoraussetzung für eine gute Lernentwicklung Ihres Kindes.

Diese Untersuchung wird im 1. oder 2. Kindergartenjahr durchgeführt. Die für die Untersuchung nötigen Unterlagen erhalten Sie während dem 1. Semester des 1. Kindergartenjahres von der Schulverwaltung. Die Untersuchungsbestätigung muss bis Ende des 1. Semesters vom 2. Kindergartenjahr der Schulverwaltung eingereicht werden.

Sie haben schulpflichtige Kinder im Kindergarten- oder Primarschulalter und ziehen demnächst nach Zuzgen? Bitte füllen Sie frühzeitig das Anmeldeformular aus. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Name
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Schulpsychologischer Dienst

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist eine kantonale Fachstelle für Kinder und Jugendliche vom Kindergartenalter bis zum Ende der Volksschule. Lern- und Leistungsbesonderheiten sowie psychische oder soziale Schwierigkeiten, die sich im Kindergarten oder in der Schule zeigen, können Gründe für eine Anmeldung sein.

Link auf Homepage: https://www.ag.ch/schulpsychologie

Regionalstelle Rheinfelden
Schulpsychologischer Dienst
Regionalstelle Rheinfelden
Salmenpark
Baslerstrasse 6
4310 Rheinfelden
Tel: 062 835 40 40
E-Mail: spd.rheinfelden@ag.ch

 

Psychiatrische Dienste Aargau PDAG

Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
„Die Angebote unserer Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie sind so ausgerichtet, dass sie möglichst viele Kinder und Jugendliche und deren Familien im Kanton Aargau erreichen. Deshalb sind unsere Ambulatorien an mehreren Standorten verteilt. Die Art, wie wir Abklärung und Behandlung anbieten, ist auf die Situation und das Alter junger Patientinnen und Patienten zugeschnitten.“

Zentrale Anmeldung für Kinder und Jugendliche (ZAKJ)
Tel: 056 462 20 10
E-Mail: kj.zentrale@pdag.ch
Bei Notfällen bitte immer telefonisch Kontakt aufnehmen.

Ambulatorium für Kinder und Jugendliche Fricktal
Tel: 056 461 97 50
kj.fricktal@pdag.ch

Link auf Homepage: https://www.pdag.ch

 

Fachstelle persönliche Beratung, Rheinfelden

„Wir beraten Kinder und Jugendliche, Einzelpersonen, Paare, Familien und Gruppen in der Vielfalt der sozialen Problemstellungen, die im Verlauf der Entwicklung auftreten können. Wir stärken und unterstützen die Menschen bei der Bewältigung von aktuellen Herausforderungen. Gemeinsam suchen wir nach individuellen Lösungen, informieren, triagieren, vermitteln und beraten.“

Link auf Homepage: https://www.gsbr.ch/de/bereiche/fachstelle-fuer-persoenliche-beratung

Gemeindeverband Sozialbereiche Bezirk Rheinfelden gsbr
Fachstelle für persönliche Beratung
Kaiserstrasse 1
4310 Rheinfelden
Tel: 061 833 06 60
E-Mail: info@fpbrheinfelden.ch

Kinder ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen werden im Zyklus 1 durch die DaZ-Lehrperson integrativ unterrichtet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Gespräche mit der Lehrperson nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden können.

Hausaufgaben gehören von Montag bis Donnerstag zur Schulkultur der Primarschule Zuzgen. Die Lehrpersonen planen die Hausaufgaben in ihren Unterricht ein und stimmen die Vergabe der Hausaufgaben miteinander ab. Laut Schulgesetz sind die Eltern zur Aufsicht über die Erledigung der Hausaufgaben verpflichtet. Hausaufgaben sind dazu da das in der Schule erarbeitete Wissen und Können zu vertiefen, zu festigen und zu ergänzen. Oft ist es für die Schülerinnen und Schüler schwierig, sich zu Hause auf Ihre Aufgaben zu konzentrieren oder die notwendige Zeit dafür aufzubringen. Die Schule Zuzgen bietet daher eine betreute Hausaufgabenhilfe in der Schule an.

Name
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Hausaufgabenhilfe_Schule_Zuzgen.pdf Download 1 Hausaufgabenhilfe_Schule_Zuzgen.pdf

Das Info-Blatt informiert die Eltern über wichtige Termine und Kontaktadressen.

Name
Infoblatt_Schule_Zuzgen_2022-2023_2._Semester.pdf Download 0 Infoblatt_Schule_Zuzgen_2022-2023_2._Semester.pdf

Instrumentalunterricht während der Schulstunden – ein Angebot der Schule Zuzgen & der Musikschule Unteres Fricktal (MU-UF)

Um möglichst allen Kindern der Schule Zuzgen den Instrumentalunterricht zu ermöglichen, haben die Schulverantwortlichen beider Institutionen eine Möglichkeit geschaffen, den Kindern während der Regelstunden den Instrumentalunterricht am Standort Zuzgen zu ermöglichen. Dieses Angebot gehört zur modernen Ausrichtung der Schule Zuzgen und basiert auf bereits seit mehreren Jahren existierenden, ähnlichen Angeboten im Kanton Aargau. Es begünstigt zudem die im Aargauer Lehrplan geförderten «Überfachlichen Kompetenzen».

Voraussetzungen:

  1. Die Eltern sind daran interessiert und stehen offen gegenüber diesem Angebot.
  2. Die Instrumentallehrperson der MU-UF kann dieses Angebot aus logistischen Gründen am Standort Zuzgen anbieten. Dies ist abhängig von
    -    der Verfügbarkeit der Lehrperson (sie Unterricht an mehreren Orten),
    -    des Instruments (Harfenunterricht ist z.B. nur in Rheinfelden möglich)
    -    und allenfalls von der Anzahl Schüler/-innen, die das gleiche Instrument am Standort Zuzgen spielen
  3. Die Klassenlehrperson trägt die Bildungsverantwortung jedes Kindes und kann in Ausnahmefällen aufgrund mangelnder schulischer Leistungen das Kind von diesem Angebot ausschliessen.

Umsetzung:

  1. Sind alle Voraussetzungen gegeben, dann teilt die Instrumentallehrperson die Schülerin/den Schüler in den von der Klassenlehrpersonen vorgegebene Lektionen ein.
  2. Die beiden Lehrpersonen stehen in Kontakt untereinander und tauschen sich aus. Falls sich die schulischen Leistungen merkbar verschlechtern würden und eine Weiterführung des Instrumentalunterrichts während der Schulstunden als nicht mehr geeignet empfunden wird, würden die Eltern hierzu zeitnah informiert.

Fragen:

Haben Sie Fragen zu den Angeboten? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit der Musikschule Unteres Fricktal auf (info@mu-uf.ch / 061 833 01 84) oder informieren Sie sich auf der Website www.mu-uf.ch.

An der Schule Zuzgen legen wir grossen Wert auf Kommunikation. Kommunikation zwischen Schule und Eltern ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für gute Bildung.

Eine Gruppe von Eltern hat mit „Klapp“ eine Lösung entwickelt, die eine einfache, schnelle und papierlose Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Eltern ermöglicht. Sie erhalten dabei Informationen, Termine und Elternbriefe der Schule ganz bequem auf Ihr Smartphone, Tablet oder auf Ihren Computer. So haben Sie jederzeit die Übersicht über Informationen Ihrer Kinder. Auch Abwesenheitsmeldungen Ihres Kindes, infolge Krankheit etc., können Sie den Lehrpersonen ganz einfach via Klapp zustellen.

Klapp ist eine einfache und ausreichend sichere Kommunikationslösung und geht sparsam mit Daten um, welche in der Schweiz gelagert und verschlüsselt übermittelt werden.
Für die Klapp-Registrierung braucht es einen Autorisierungscode, den Sie von der Schule erhalten. Nach der einmaligen Registrierung können Sie zusätzliche Codes (z.B. für ein zweites Kind) in der App unter Klassen eingeben (+).

Unterstützung finden Sie auf der Support-Seite von Klapp: support.klapp.mobi/d

Als Ergänzung zum Unterricht der Volksschule besteht ein Angebot in vielen nichtdeutschen Sprachen – der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK). In diesem Unterricht erweitern zweisprachige Kinder und Jugendliche die Kompetenzen in ihrer Muttersprache (auch «Erstsprache» genannt). Zudem erwerben sie sich Kenntnisse über ihre Herkunftskultur, z. B. über Geschichte, Geografie, Literatur und Traditionen. Der Unterricht kann vom Kindergarten oder von der 1. Primarklasse an besucht werden – je nach Angebot der betreffenden Sprache. Die Eltern melden ihr Kind selber und online über diesen Link an:  
https://www.ag.ch/de/verwaltung/bks/kindergarten-volksschule/unterricht-schulbetrieb/schule-interkulturelles/kurse-in-heimatlicher-sprache-und-kultur

Der Logopädische Dienst ist dem Gemeindeverband Solzialbereiche des Bezirks Rheinfelden angeliedert und bietet Abklärung, Beratung und Therapie bei Störungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache, bei Stimm- und Schluckstörungen oder der Kommunikationsfähigkeit an. Die Kosten werden vom Kanton getragen. Die Kinder vom Wegenstettertal werden in Zeiningen (Schulhaus Brugglismatt) betreut.

Die Therapie bei einer Logopädin oder Legasthenie-Therapeutin richtet sich individuell nach dem Störungsbild und der Ursache.

Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie direkt mit der zuständigen Fachperson vor Ort Kontakt aufnehmen (ohne ärztliche oder schulpsychologische Zuweisung).

Weitere Informationen: https://www.gsbr.ch

Kontakt: Tina Rühlicke Tel. 061/855 25 15
 

Name
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Kopfläuse können jeden betreffen, Kinder und Erwachsene. Sie sind lästig, gesundheitlich harmlos und lassen sich gut behandeln. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen sollten. Sie wird die ganze Klasse durch unsere Laustante kontrollieren lassen.

Wir bitten Sie, uns über planbare Arzttermine Ihre Kindes frühzeitig zu informieren. Bitte legen Sie die Arzttermine, wenn immer möglich, ausserhalb der Schulzeiten fest.

Der Impfdienst der Lungenliga Aargau führt im Auftrag des Kantons Impfungen an den aargauischen Volksschulen alle zwei Jahre durch. Grundlage ist der aktuelle Schweizerische Impfplan. Die Impfungen werden für alle Kinder empfohlen, sind jedoch freiwillig und werden von einem Arzt verabreicht.

Leistungen der Lungenliga Aargau

  • Wir organiseren, planen und führen Impfungen durch an allen aargauischen Volksschulen in Zusammenarbeit mit den Schulärztinnen und -ärzten.
  • Wir erteilen Impfempfehlungen und betreuen Schülerinnen und Schüler vor, während und nach dem Impfen.
  • Wir kontrollieren Impfausweise und ersetzen diese bei Verlust.

Für die Schule Zuzgen stehen 10 Stellenprozent Schulsozialarbeit zur Verfügung. Dieses Pensum wird von Max Schwendimann abgedeckt.

Auf Empfehlung der Lehrperson führt Herr Schwendimann Einzel-/ und Gruppenberatungen während der Unterrichtszeit ohne vorherige Absprache mit den Eltern durch.

Herr Schwendimann ist jeweils am Montagmorgen an der Schule Zuzgen tätig. Gerne können Sie ihn bei Bedarf unter m.schwendimann@schulzozialdienst.ch oder Telefon 079 305 17 93 kontaktieren.

 

Angebot und Aufgaben

Beratungen
Beratungen von SchülerInnen, Eltern und Lehrpersonen. Der Schulsozialdienst ist eine niederschwellige Anlaufstelle bei Problemen im Schul- oder Familienalltag.

Interventionen
Rasche Unterstützung in Krisensituationen innerhalb von Einzel- oder Gruppensettings sowie mit der gesamten Schulklasse.

Projektarbeit
Spezifische Angebote zu den Themen wie beispielsweise faires Miteinander, Umgang mit Konflikten, Mobbing, Sucht o.ä. Die Projekte finden jeweils auf Anfrage sowie in Absprache mit den Lehrpersonen und/oder der Schulleitung statt.

Triage
Zusammenarbeit mit externen Fachstellen und Institutionen (Schulpsychologischer Dienst, Familienberatungsstelle etc.) sowie Teilnahme an diversen Fachrunden innerhalb der Schule.

 

Die Schulzahnpflege leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung der Kinder.
Eine ausgebildete Schulzahnpflegerin leitet alle Schüler/innen vom Kindergarten bis in die 6. Klasse zur Mundhygiene, richtigen Zahnpflege und gesunden Ernährung an.
Dabei wird besonders auf die Pausenverpflegung aufmerksam gemacht und aufgezeigt, wie wichtig ein gesundes Znüni für die Zähne aber auch für die gesunde Entwicklung ist.

Schwimmen (Bewegen im Wasser) ist verpflichtender Teil des Bildungsauftrags.

Jeweils am Mittwochmorgen im 2. Semester besuchen die Schülerinnen und Schüler der 1./2. Klasse das Hallenbad am Stutz in Zeiningen. Dort werden sie von unserer Schwimmlehrerin, Nicole Buser, unterrichtet. Für den Schwimmunterricht benötigt jedes Kind eine Schwimmbekleidung inkl. Badekappe.

Folgende Ziele sollen erreicht werden:

  • Die Schülerinnen und Schüler können sicher schwimmen. Sie kennen technische Merkmale verschiedener Schwimmtechniken und wenden sie an.
  • Die Schülerinnen und Schüler können fuss- und kopfwärts ins Wasser springen und tauchen.
  • Die Schülerinnen und Schüler können eine Situation im, am und auf dem Wasser bezüglich Sicherheit einschätzen und in Gefahrensituationen verantwortungsbewusst handeln.

 

Von Montag bis Freitag bieten wir in Zuzgen schulergänzende Betreuung für alle Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sowie Primarschülerinnen und Primarschüler im Tal an.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:

https://www.zuzgen.ch/tagesstruktur

Öffentliche Schulen sind per Gesetz verpflichtet, ihre Schulkinder gegen Unfälle im Schulbetrieb zu versichern.

Versicherungsleistungen

Die Unfallversicherung ersetzt die im Zusammenhang mit der Heilung stehenden Auslagen (ohne Heilungskosten). Sie tut dies pro Fall maximal zehn Jahre lang. Sie ersetzt nur Auslagen, welche die obligatorische Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet. Selbstbehalte und Franchisen der Krankenkassen sind nicht gedeckt. Die Unfallversicherung gewährt ausserdem Leistungen im Todes- und Invaliditätsfall.

Der Deckungsumfang und die versicherten Leistungen ergeben sich aus den kantonalen Verordnungen (V Schulunfallversicherung 403.711 und V AVB Schulunfallversicherung 160.511).

Vorgehen im Schadenfall

Sofortige Schadenmeldung der Eltern an die für das Kind zuständige Krankenkasse sowie Kontaktaufnahme mit der Schulleitung für die Erfassung der Unfallmeldung.

Erfolgt ein Wegzug, sind die Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson sowie der Schulverwaltung baldmöglichst mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt der neuen Wohnortsgemeinde die Schülerüberweisung zu.

Die Kinder der Volksschule sind berechtigt, eine jährliche Kontrolluntersuchung bei einer Zahnärztin bzw. einem Zahnarzt durchführen zu lassen. Die Kosten der Untersuchung werden von der Gemeinde übernommen (exkl. Röntgenbilder). Das Gutscheinheft erhalten Sie beim Kindergarteneintritt bzw. beim Zuzug.

Name
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